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Scooter-Mitnahme in Bussen - Aufkleber bescheinigt Tauglichkeit

Erstellt von Julia Walter | |   E-Scooter

Nach fast dreijährigen juristischen und politischen Verhandlungen über die Rechtmäßigkeit der Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen der Verkehrsbetriebe zeichnet sich nun ein Ende ab. Mit der Veröffentlichung des Piktogramms im Verkehrsblatt (K 4431 A) vom 15. November 2017, werden die im Erlaß der Bundesländer erarbeiteten technischen Voraussetzungen zur Beförderung bestätigt.

Den Busfahrern signalisiert die blaue Plakette am E-Scooter, dass das Hilfsmittel für eine Mitnahme zugelassen ist. Außerdem wird mit der an ÖPNV-Bussen angebrachten Plakette bestätigt, dass das Fahrzeug die Anforderungen für eine Mitnahme erfüllt.

„Unser Verband hat in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld investiert, um der Diskriminierung durch das generelle Mitnahmeverbot von E-Scootern in Bussen Einhalt zu gebieten“, sagt Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK.

„Wir freuen uns, dass damit ein weiterer Schritt zu einem selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung getan wurde“, so Schwarz.

Ab sofort können die E-Scooter-Plaketten beim BSK bestellt werden, vorausgesetzt das Hilfsmittel erfüllt die Bedingungen, wie sie im Erlass festgelegt wurden: Maximal 1200 mm Fahrzeuglänge, 300 KG höchstzulässiges Gesamtgewicht, vierrädrig, das Bremssystem muss gleichzeitig auf beide Räder einer Achse wirken und darf in seiner Wirkung nicht durch ein Differential überbrückt werden können sowie einen entsprechenden Hinweis in der Bedienungsanleitung zur Freigabe in Linienbussen.

Nähere Auskünfte und eine Selbsterhebungsbogen zur Prüfung der Eignung kann beim BSK e.V. bestellt werden: shop.bsk-ev.org/Aufkleber

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