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ÖPNV - falscher E-Scooter durch Krankenkassen bewilligt - was tun?

Erstellt von Julia Walter | |   E-Scooter

Elektromobile (E-Scooter) werden fortan in den Bussen der Verkehrsbetriebe wieder befördert. Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen über die Tauglichkeit dieser Hilfsmittel, zeichnet sich nun eine Lösung ab.

Bestimmte Modelle, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Plakette und sind damit für Busfahrer/innen eindeutig erkennbar. Bei der Neubeantragung eines E-Scooters sollte der Kassenpatient auf die richtige Formulierung achten, um das geeignete Hilfsmittel zu bekommen.

Doch was ist, wenn die Krankenkasse bereits ein anderes E-Scooter-Modell verordnet hat? Hier hat das Kassenmitglied die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, hat jetzt ein Musterschreiben formuliert, mit dem eine Neubeantragung oder ein Umtausch sachlich richtig begründet wird.

Darin sind sowohl die Anforderungen an die technische Beschaffenheit der E-Scooter als auch die rechtlichen Bedingungen aufgeführt.

Der BSK veröffentlicht auf seiner Homepage alle derzeit verfügbaren E-Scooter Modelle, die von Bussen mitgenommen werden. Die Liste wird ständig aktualisiert und ist auf folgender Website einsehbar.

 

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