Bahnbrechendes Urteil: Apotheker muss Zugang barrierefrei umbauen

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

Das BSK-Fachteam Bauen wurde jetzt auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf aufmerksam, wonach ein Apotheker den Zugang zu seinem Verkaufsraum barrierefrei umbauen muss. Eine Stufe – egal mit welchem Höhenunterschied - kann für viele auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen, aber auch für Menschen mit anderen körperlichen Einschränkungen, ein Hindernis darstellen, das ohne Hilfe nicht zu überwinden ist.

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fordert seit 2012, dass der Zugang zum Verkaufsraum barrierefrei erreichbar sein soll (vgl. § 4 Abs. 2a Satz 1). Das gilt auch für Apotheken im Bestand. Zwar lässt die Soll-Vorschrift in der ApBetrO Abweichungen von der grundsätzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit in atypischen Fällen zu, der Ermessensspielraum liegt dann aber bei den Behörden.

Die Anforderungen an die barrierefreie Erreichbarkeit werden allerdings in der Apothekenbetriebsordnung nicht konkretisiert, doch können sie aus § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) abgeleitet werden. Das musste jetzt ein Apotheker in NRW erfahren, der die behördliche Anordnung, einen Höhenunterschied von rund fünf Zentimetern zwischen Eingang und Gehsteig rollstuhlgerecht zu überbrücken, für unverhältnismäßig hielt. Seine Klage gegen den Behördenbescheid wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt abgewiesen.

Als „bahnbrechend“ bewerten die Mitglieder des BSK-Fachteams Bauen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Demnach würden die „gutgemeinten Vorschläge“ wie eine mobile Rampe in Kombination mit einer Funkklingel am Eingang oder die Hilfestellungen des Personals das Ziel verfehlen, da ein selbständiger Zugang ohne Hilfe laut Behindertengleichstellungsgesetz nicht gewährleistet sei.

Das BSK-Fachteam sieht in diesem Urteil eine Grundlage um auf die Beseitigung von Zugangsbarrieren bei Apotheken zu pochen. Analog dazu hätte der Verband auch die Möglichkeit, bei weiteren Dienstleistern, insbesondere im Gesundheitsbereich, nachdrücklich Barrierefreiheit einzufordern.

Zurück
Bild zeigt Rollstuhlfahrerin Dunja Fuhrmann vor dem Eingang der Apotheke, die nur über eine Stufe erreichbar ist
Nicht barrierefreier Zugang zur Apotheke