Der BSK hilft

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

Der Balkon von Familie L. ist mit dem Rollstuhl aktuell nicht zu benutzen. Es sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich. Doch die Krankenkasse lehnte ihren Antrag auf Einrichtung einer Null-Schwelle (wie beispielsweise von Alumat) ab.

In ihrer Not wandte sich die Familie an ihren BSK e.V. Die BSK-Rechtsanwältin Benthien wurde eingeschaltet und verfasste einen Widerspruch. Diesem wurde jetzt stattgegeben und der Umbau muss von der Krankenkasse bezahlt werden.

„Wir würden uns freuen, wenn auch andere Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Rechte in Angriff nehmen. Leider gleicht es einem Gesellschaftsspiel, dass die Krankenkassen jeden Antrag ablehnen, ohne sich überhaupt mit der Materie und den Umständen des Einzelnen befasst zu haben“, berichtet Frau L.

Stand: Es wurde alles ausgemessen, die Fensterfirma und die Wohnungsgenossenschaft müssen nun ihre Arbeiten koordinieren. Durch die aktuelle Corona-Lage hat sich einiges verzögert. Doch das Wichtigste ist, dass es voran geht.

Die Familie freut sich: „Wir bedanken uns für die Hilfe des BSK bei der Durchsetzung unseres Antrages.“

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Bild zeigt einen Rollstuhl vor der Balkontür, die eine Schwelle hat
Barriere Balkon