BSK fordert Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

„Menschen mit Behinderung sind auf eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können“, stellt Dunja Fuhrmann, Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, und Leiterin des BSK-Fachteams „Barrierefreies Bauen“ fest.

In einem Appell an die Straßenraum- und Verkehrsplaner in den Bundesländern fordert der BSK jetzt, Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz aufzunehmen und das barrierefreie Bauen verbindlich und bundeseinheitlich vorzuschreiben. „Holprige Bodenbeläge durch Kopfsteinpflaster, Bordsteinkanten oder Treppen sind für Menschen, die einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder einen Rollator benutzen unüberwindbar“, sagt Fuhrmann.

Barrierefreiheit ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein unverzichtbarer Bestandteil einer verantwortungsbewussten Planung. Auch Menschen mit Sehschwäche, Personen mit Kleinkindern (Kinderwagen) oder Reisende mit einem Rollkoffer profitieren von einem barrierefrei gestalteten öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 gelten neue gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Barrierefreiheit: Die UN-BRK fordert Barrierefreiheit in allen gestalteten öffentlich zugänglichen Bereichen. In den Bundesländern werden allerdings nur die Vorgaben für den Hochbau – sprich Gebäude und Wohnbauten - gesetzlich geregelt.

Dabei ist auch die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ ein zentraler gesetzlicher Bestandteil im Behindertengleichstellungsgesetz, um die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft durch eine barrierefreie Umwelt zu gewährleisten.

Die Planungsgrundlage für einen barrierefreien öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, wurde im November 2014 veröffentlicht und beinhaltet Grundregeln wie Maße für benötigte Verkehrsräume Anforderungen an Oberflächen, Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten sowie Grundanforderungen zur Information und Orientierung. Doch bisher wurde diese Planungsgrundlage weder auf Bundesebene noch auf Landesebene gesetzlich verankert, wodurch die Herstellung einer barrierefreien Umwelt nach den aktuellen Regeln der Technik nicht verbindlich ist.

„Für unseren Verband, der die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt und auch als Verbraucherschutzverband anerkannt ist, ist dies auch ein klarer Verstoß gegen die UN-BRK und das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wir erwarten jetzt eine bundeseinheitliche gesetzliche Verankerung“, fordert Fuhrmann abschließend.

Hintergrund

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), welches auch in Ihrem Bundesland als Landesgesetz existiert, verfolgt das Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen (vgl. Artikel 4).

Baurechtlich ist barrierefreies Bauen im Deutschen Baurecht in der DIN 18040 Teil 1-3 festgeschrieben, wo Mindestanforderungen für gestaltete Lebensräume, wie „öffentlich zugängliche Gebäude“ (Teil 1), „Wohnungen“ (Teil 2) sowie für den „Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“ (Teil 3) gelten, damit „gestaltete Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)).

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