Urteile zur Barrierefreiheit: Urteil #7 – Einstimmiges Votum bei Rampe in WEG-Anlage nötig?

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

Mehrheitlich, aber nicht einstimmig wurde auf der Eigentümerversammlung eines Wohngebäudes beschlossen, den Hauseingang, welcher nur über 6 Stufen zu erreichen ist, mit einer lange Rampe in Form eines ansteigenden Gehweges auszustatten.

Eine Mieteigentümerin klagte gegen diesen Beschluss und gab Alternativen wie Beispielsweise eine Hebebühne an und bekam Recht, sodass der Beschluss für ungültig erklärt wurde. Denn bei der beschlossenen Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung , die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht und daher der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.

Zwar müsse zwischen dem grundrechtlich geschützten Recht auf einen barrierefreien Zugang und dem Eigentumsrecht der übrigen Wohnungseigentümer abgewogen werden. Es müsse aber ein Weg gefunden werden, der nicht über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Um alters- und behindertengerechte Umgestaltung von Eigentumswohnungen zu erleichtern, sollen solche Maßnahmen zukünftig auch ohne ein wie im Fall nötiges Einstimmiges Votum der Wohneigentümer erfolgen können. Dies ist nicht nur im Koalitionsvertrag angedacht, sondern wurde auch in einer  Gesetzesinitiative des Bundesrates bzw. der Länder eigebracht.

Weitere Informationen zu diesem Fall können Sie unter folgendem Link nachlesen: >> hier <<

Zurück