Der EAA legt fest, welche Barrierefreiheitsanforderungen ein Produkt und die damit verbundenen Dienste haben bzw. können muss, um für alle Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar zu sein. Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) hat der BSK Stellung genommen.
Hier geht es zur Stellungnahme.