Barrierefreiheitsgesetz: Umsetzung des European Accessibilty Act

Erstellt von Julia Walter | |   Mobilität

Der European Accessibility Act (kurz EAA) ist die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Sie trat am 27.06.2019 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 28.06.2022 in nationale Regelugen umgesetzt werden.

Der EAA legt fest, welche Barrierefreiheitsanforderungen ein Produkt und die damit verbundenen Dienste haben bzw. können muss, um für alle Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar zu sein. Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) hat der BSK Stellung genommen.

Hier geht es zur Stellungnahme.

Zurück
Bild zeigt die Titelseite der Stellungnahme des BSK
Stellungnahme des BSK