Diese lächerliche Erhöhung für das unerlaubte Abstellen eines Autos auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird keinerlei Lenkungswirkung zeigen. Nur eine abschreckende Summe wie in vielen anderen EU-Staaten weit über 150 Euro hinaus, eine schnelle und konsequente Bestrafung dieses vermeintlichen Bagatell-Deliktes kann hier eine Verbesserung herbeiführen“, stellt Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung fest. Weiter führt Ahrens aus: „Viele Autofahrer*innen glauben, dass von einem falschgeparkten Auto keine Gefahr ausgehe. Wer einen Schwerbehindertenparkplatz blockiert, stiehlt parkberechtigten behinderten Menschen das Recht auf einen wichtigen Nachteilsausgleich und nimmt ihnen damit die Möglichkeit sicher und ohne Lebensgefahr im Straßenverkehr aus ihrem Fahrzeug aussteigen zu können.“
Die Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen wurden in keiner Weise bei der Erstellung dieses neuen Bußgeldkataloges beteiligt. „Somit hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) keine Partizipation von behinderten Menschen zugelassen und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, an das sich auch das BMVI zu halten hat.
Die ISL fordert daher die dringende Nachbesserung unter Einbeziehung behinderter Menschen bei dieser und anderen jetzt in Kraft tretenden Neuerungen in der StVO.
Der BSK e. V. hat speziell für Falschparker eine "Gelbe Karte" von TAZ-Karikaturist TOM anfertigen lassen.
Hier gibt es weitere Informationen und Bestellung der Karte.