Im Schreiben wird vom Verkehrsbetrieb verlangt, den Grund der Nichtmitnahme zu nennen und gleichzeitig die Verfügbarkeit geeigneter Omnibusse mitzuteilen.
Seit März dieses Jahres werden Plaketten, die die Mitnahme von ÖPNV-geeigneten E-Scootern bescheinigen, vom Hersteller oder den Vertriebspartnern (Sanitätshaus) ausgegeben.
Der Musterbrief kann hier heruntergeladen werden.
WICHTIG: Bitte versenden Sie diesen Brief nur, wenn Ihr Scooter den Vorgaben des Erlasses vom März 2017 (Download hier) bzw. in der Auflistung der ÖPNV-geeigneten E-Scooter (Liste hier einsehbar) genannt ist.