Nürnberg: VAG nimmt E-Scooter mit

Erstellt von Julia Walter | |   E-Scooter

Die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) nimmt seit Januar 2018 wieder alle E-Scooter, die die Anforderungen aus dem gemeinsamen Erlass der Bundesländer vom März 2017 erfüllen und mit einem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet sind, in ihren dafür geeigneten Fahrzeugen mit. Bei den Straßen- und U-Bahnen sind das alle Fahrzeuge, teilte das Unternehmen mit.

Geeignete Busse kennzeichnet die VAG aktuell mit einem ebenfalls bundesweit einheitlichen Piktogramm. Insgesamt sind das 166 von 256 Bussen, die auf Nürnberger Linien verkehren. Wer berechtigterweise das bundesweit einheitliche Piktogramm als Aufkleber auf seinem E-Scooter hat, darf in den Bussen, die ebenfalls mit dem offiziellen Aufkleber gekennzeichnet sind, wieder mitfahren.

Bis sich die Situation stabilisiert und die Mitnahme in den meisten Fahrzeugen der VAG wieder gewährleistet ist, bietet der Verkehrsbetrieb E-Scooter-Nutzern, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk »G« oder »aG« haben, weiterhin an, sie mit einem eigens dafür umgebauten Sonderfahrzeug zu befördern Dieses steht grundsätzlich täglich von neun bis 21 Uhr zur Verfügung.

Die Beförderung erfolgt auf den Linienwegen der Busse und Straßenbahnen, von VAG-Haltestelle zu VAG-Haltestelle und orientiert sich an den Fahrplanzeiten. Hintergrund: Seit Januar 2016 waren E-Scooter im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) in Bussen und Straßenbahnen von der Mitnahme ausgeschlossen.

Jetzt regelt ein gemeinsamer Erlass der Bundesländer vom März 2017 alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern mit aufsitzender Person in Linienbussen. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Linienbus muss der Hersteller in der Bedienungsanleitung ausdrücklich dokumentieren. Welche E-Scooter dies sind, kann man auf der Homepage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. nachlesen: www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobilee-scooter/.

Wenn die E-Scooter den Vorgaben entsprechen, müssen Sie mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden. Dieses erhält man im BSK-.Shop: https://shop.bsk-ev.org/Aufkleber.

Die Linienbusse wiederum müssen einen normengerechten, ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten. Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen »G« sind oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben.

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