Kurz und sachlich – BSK veröffentlicht Erklärvideo für E-Scooter

Erstellt von Julia Walter | |   ÖPNV

Welcher E-Scooter werden in Bussen mitgenommen? Worin unterscheiden sich ÖPNV-E-Scooter von konventionellen Hilfsmitteln?

Antworten auf diese und viele weiteren Fragen rund um die Anschaffung eines E-Scooters gibt es in dem jetzt vorgestellten Erklär-Video vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK.

Seit im Jahr 2014 die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten wurde, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ begutachtet wurde, setzt sich der BSK für die betroffenen E-Scooter-Nutzer ein.

Um im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Klarheit zu verschaffen, hat der BSK jetzt ein Erklärvideo mit Unterstützung der Aktion Mensch und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH produzieren lassen. „Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität.

Der BSK berichtet seither auf seiner Webseite bsk-ev.org regelmäßig über neue E-Scooter-Modelle und bietet zudem Hilfe in Form von Widerspruchsschreiben, wenn eine Krankenkasse die Verordnung eines E-Scooters ablehnt.

Der Film ist bei youtube hochgeladen: HIER ANSCHAUEN (Untertitelung einstellbar) 

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Bild zeigt einen Scooter-Fahrer aus dem Bus heraus fahren. Links daneben steht der Kameramann und die Ton-Frau
Am Set: Wolfgang Lang (sitzend im E-Scooter) fährt mit dem E-Scooter aus dem Bus der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, die freundlicherweise zum Drehtag auch einen Niederflurbus zur Verfügung gestellt hat.