„Stolperfallen, nicht barrierefrei“ - BSK-Fachteam Bauen kritisiert Verdener Bahnhofsvorplatz

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

Der neugestaltete Bahnhofsvorplatz im niedersächsischen Verden ist alles andere als barrierefrei. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.( BSK), bei einer Vor-Ort-Besichtigung. Die ehrenamtlichen Mitglieder des BSK-Fachteams Bauen stellten erhebliche Planungs- und Ausführungsmängel fest.

In einem Schreiben an die Verdener Stadtverwaltung fassten die Team-Mitarbeiter die Baumängel zusammen und erwarten durch Beseitigung der Mängel die Herstellung von Barrierefreiheit und sichere Begehbarkeit. Für viele Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist der lange steile Anstieg zum Bahnhofsgebäude ohne fremde Hilfe nicht zu bewältigen.

Erlaubt sind maximal 6 Prozent Steigung/Gefälle, aber nur, wenn nach 6 m eine 1,5 m lange Unterbrechung der Steigung erfolgt. Für blinde und sehbehinderte Menschen fehlen Aufmerksamkeitsstreifen vor den Schleppstufen, sowie die Kennzeichnung der Kanten mit kontrastreichen Markierungen. Erforderliche Handläufe sind nicht vorhanden.

„Für Menschen, die eine Sehbehinderung haben oder auf ein Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Gehhilfe angewiesen oder auch mit dem Kinderwagen unterwegs sind, ist dieser Bereich bei Dunkelheit, Schnee und Eis eine heimtückische Stolperfalle. Darauf haben wir die Stadtverwaltung bereits hingewiesen“, betont Manfred Liebich, ehrenamtliches Mitglied im BSK-Fachteam Bauen.

Mehrere Unfälle auf dem Bahnhofsvorplatz zeigen, dass die Verkehrssicherungspflicht der Kommune vernachlässigt wird. In ihrem Lösungsvorschlag forderten die Fachteam-Mitglieder die Stadt auf, den Bahnhofvorplatz barrierefrei herzurichten, dass eine problem- und gefahrlose Begehung nach den einschlägigen bekannten Vorschriften, DIN-Normen und Förderrichtlinien möglich wird.

Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, das nicht nur ältere Menschen, sondern auch Personen mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Reisende mit Rollkoffern in die frei zugängliche Nutzung der baulich gestalteten Umgebung einbezogen werden. Dabei ist es egal, ob eine bauliche Anlage nach welcher DIN oder Vorschrift auch immer gebaut oder gestaltet wurde.

Wichtig erscheint es dem BSK, dass eine für alle Nutzer gute Lösung gefunden und erstellt wird.

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Bild zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Blumenbeeten und Stufen
Neu gestalteter Bahnhofsvorplatz mit Blumenbeeten