In einem Jahr: Mehr Barrierefreiheit in Fernlinienbussen

|   Mobilität

Ab dem Jahr 2016 beginnt die erste Stufe der Einführung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen. Dann müssen alle neu angeschafften Fahrzeuge barrierefrei sein und zwei Rollstuhlplätze aufweisen. Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im November 2012 hat der Deutsche Bundestag die stufenweise Einführung der barrierefreien Fernlinienbusse in den Jahren 2016 und 2020 gesetzlich festgeschrieben.

Die Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen kann bereits heute umgesetzt werden. Dazu hat der BSK die Broschüre „Barrierefreiheit in Fernlinienbussen – Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen“ herausgebracht.

Die Broschüre gibt Empfehlungen, wie Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen umgesetzt werden kann, damit auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Verkehrsmittel Fernlinienbus nutzen können.

Um den Prozess der stufenweise Einführung der Barrierefreiheit aktiv begleiten zu können, hat der BSK zum 01. Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet, welche damit die erste Anlaufstelle bei Fragen und Beschwerden für Reisende mit Behinderung bietet. Weitere Informatioen über die Meldestelle sind jetzt auch in leichter Sprache verfügbar.

Kontaktdaten: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin Tel.: 030 8145268-53 Mail: meldestelleSpamvermeidung gegen Bots@bsk-ev.org, Website

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Bild zeigt einen Fernlinienbus
Fernlinienbus