Initiative der Bundesregierung für barrierefreien Fernbusverkehr

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Der BSK befürwortet die Aussage der Bundesregierung, dass der barrierefreie Fernlinienbusverkehr europaweit verankert wird. Vor allem begrüßen wir, dass der Standard von zwei Rollstuhlplätzen auch auf EU-Ebene übertragen wird.

Die Bundesregierung hat am 15.12.2014 in der Drucksache 18/3544 mitgeteilt, wie sie zum Stand des barrierefreien Fernlinienbusverkehrs auf EU-Ebene steht. Die Bundesregierung sieht es als ein Problem, dass keine einheitlichen Regelungen über den barrierefreien Fernlinienbusverkehr auf EU-Ebene vorliegen. Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2013 gibt es für den inländischen Fernlinienbusverkehr klare Regelungen zur Barrierefreiheit.

Bernhard Endres, BSK-Experte für barrierefreies Reisen, sagt: „Barrierefreiheit darf nicht an den Grenzen aufhören. Deshalb ist die Einführung einer einheitlichen EU-Regelung wichtig!“

Der BSK hat hierzu die Broschüre „Barrierefreiheit in Fernlinienbussen – Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen“ herausgebracht, die ohne weiteres auch auf andere europäische Länder übertragbar ist. Diese gibt Empfehlungen, wie die Barrierefreiheit in Fernlinienbussen umgesetzt werden kann. Ab dem Jahr 2016 müssen neu angeschaffte Fahrzeuge in Deutschland und ab dem Jahr 2020 alle Fahrzeuge mindestens zwei Rollstuhlplätze aufweisen.

Kontaktdaten: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin Tel.: 030 8145268-53 Mail: meldestelleSpamvermeidung gegen Bots@bsk-ev.org, Website

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