Notfalls Taxibeförderung von Rollstuhlfahrern durch DB Regio Süd

Erstellt von Julia Walter | |   Mobilität

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2018, von Ottmar Miles-Paul/kobinet-nachrichten.org

Sontheim-Brenz (kobinet) Die Inklusionsbotschafterin Ulla Kenntner lebt im "ländlichen Outback in Württemberg" und fährt öfter von dort mit dem Zug nach Stuttgart. Nun weist sie darauf hin, dass die DB Regio Süd Rollstuhlfahrer notfalls mit dem Taxi befördern muss. Seit Dezember 2016 gelte für den Betrieb der Brenzbahn in Ost-Württemberg der Übergangsvertrag. Dieser verpflichtet das Eisenbahnverkehrsunternehmen den stündlich verkehrenden Regionalexpress barrierefrei anzubieten. Schickt DB Regio Ulm dennoch Triebwagen ohne behindertengerechte Ausstattung auf die Strecke, ist das EVU verpflichtet für Rollstuhlfahrer einen Ersatzverkehr zu schaffen, betont Ulla Kenntner.

Sie weist jedoch darauf hin: "Rollifahrer sollten ihre Fahrten in die Region zwischen Ulm und Crailsheim aus organisatorischen Gründen mindestens zwei Tage vorher bei der Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Bahn anmelden. Die MSZ kann dann bei Bedarf ein Rollstuhltaxi schicken. Das beauftragte Taxiunternehmen rechnet die Fahrt direkt mit der Bahn ab. Bis November 2016 wurde auf der Brenzbahn Schienenpersonennahverkehr nach den Regeln des "Großen Verkehrsvertrages" gemacht. Die Bahn war nicht verpflichtet, Rollstuhlfahrer zu transportieren. Gelegentlich waren Niederflurtriebwagen im Einsatz. Die Fahrzeuge verfügten allerdings über keine bordeigene Rampe. Wer dennoch mit Rollstuhl die Brenzbahn benutzen wollte, musste seine eigene Rampe mitbringen und sich erkundigen, zu welchen Zeiten niederflurige Triebwagen im Einsatz sind." So war Ulla Kenntner damals nicht selten mit der an ihrem Elektrorollstuhl angebrachten selbst mitgebrachten Rampe unterwegs.

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Ulla Kenntner mit Rampe am E-Rollstuhl Bild: Fabian Kübler