Schwarzfahren im ÖPNV: Gefährdung der Barrierefreiheit im Nahverkehr durch Zugangsbarrieren!

Erstellt von Julia Walter | |   Mobilität

Der deutsche Richterbund fordert die Errichtung von Zugangsbarrieren, um Schwarzfahren einzudämmen. „In erster Linie sind die Verkehrsbetriebe gefordert, vorbeugend mehr gegen Schwarzfahren zu tun. Wirksame Zugangskontrollen der Unternehmen sind der beste Weg, um Schwarzfahrten mit Bahnen und Bussen effektiver zu verhindern“, sagte Richterin Stockinger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, am 06.11.2018 in einer Pressemitteilung. Die Schwarzfahrerquote liegt nach Recherche des VDV bei 3,5 %.

Es Bedeutet aber auch, dass 96,5 % aller Fahrgäste sich ehrlich verhalten. Und genau die trifft es auch bei der Errichtung von Zugangsbarrieren, um Schwarzfahrer abzuschrecken. Doch was noch viel schlimmer ist: vor allem für Menschen mit Behinderung wird dadurch der Zugang zum ÖPNV erheblich erschwert.

In anderen Ländern mit Zugangsbarrieren ist die Schwarzfahrerquote auch nicht deutlich weniger als in Deutschland. Wozu also zusätzliche Barrieren einrichten? Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) spricht sich klar gegen die Errichtung von Zugangsbarrieren aus.

„Wir haben hart daraufhin gearbeitet, dass die Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz gesetzlich festgeschrieben wird und mit dem Ziel 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht wird. Warum also sollte man dieses Ziel wieder verwerfen? Besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkung sind auf einen zugänglichen und nutzbaren ÖPNV angewiesen. Die Errichtung der Zugangsbarrieren hätte eine erhebliche Verschlechterung der Barrierefreiheit zur Folge“, so Bernhard Endres, Bundesvorstand BSK.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bringt die Menschen zur Arbeit, zu Freunden, in die Stadt zum Einkaufen, zu Arztterminen und ist vor allem für die Erledigung der Grundversorgung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität.

Dabei kommt es darauf an, für alle Menschen gut zugängliche und leicht benutzbare Verkehrsmittel einzusetzen. Nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkung sondern auch für Fahrgäste, die oft mit Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrädern in Bussen und Bahnen unterwegs sind, stellen die Zugangsbarrieren ein erhebliches Hindernis dar.

Insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich festgeschriebene Barrierefreiheit im ÖPNV bringt diese Maßnahme nicht nur einen großen finanziellen Aufwand mit sich sondern auch einen besorgniserregenden Rückschritt der Barrierefreiheit.

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