BSK: „Neue Regelung der Bahn ist für uns indiskutabel“

Erstellt von Julia Walter | |   Schienenpersonenfernverkehr

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn unterstützte bisher Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB fahren. Leider wird sich das ändern: Wie die Bahn jetzt mitteilte, wird eine Reihe von Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren – und zwar ab sofort.

Um Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen die Reiseplanung zu erleichtern und ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu gestalten, hat die Deutsche Bahn (DB) die Mobilitätsservice – Zentrale (MSZ) eingerichtet. Die Mitarbeiter in der MSZ helfen der Zielgruppe bei der Planung und Buchung ihrer Reise und organisieren notwendige Hilfen beim Ein-, Um- und Aussteigen. Im Interesse aller Bahnreisenden hat die DB die Möglichkeit geschaffen, die Hilfeleistungen auch für die Kunden anzubieten, die mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB reisen.

Auf der Website der Deutschen Bahn gibt es eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen, für die Hilfeleistungen bei der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) angemeldet werden können. Die MSZ steht den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert die weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen. 

Für alle anderen Eisenbahnunternehmen müssen sich Reisende mit Mobilitätseinschränkung nun in eigener Zuständigkeit organisieren und sich direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen wenden.

„Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist mit dieser neuen kundenunfreundlichen Regelung absolut nicht einverstanden. Aus unserer Sicht müssen die Eisenbahnunternehmen eine bedarfsgerechte Lösung finden. Es kann nicht sein, dass sie ihren Dissens auf dem Rücken der Betroffenen austragen. Die kurzfristige Ankündigung vom 31. Januar ist indiskutabel“, stellt Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und im BSK-Fachteam Mobilität fest. Ursachen und Hintergründe sind derzeit noch unklar. Das BSK-Fachteam Mobilität des BSK wird sich um Aufklärung bemühen, aktiv werden und über neue Erkenntnisse berichten.

Für Heike Witsch, ebenfalls Mitglied im BSK-Fachteam Mobilität ist die Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. „Ich bin entsetzt, dass noch nicht einmal die programmbegleitende Arbeitsgruppe, in der die Behindertenverbände die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber der Bahn vertreten, über diese Maßnahme informiert wurden“, so Witsch.

Kontakt bei Rückfragen: Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und im BSK-Fachteam Mobilität: 09144 93080 E-Mail: bernhard.endres@gmail.com 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: barrierefrei unterwegs

Zurück
Foto: Hannelore Weíland & Stefanos Dulgerakis