Bdo: Barrierefreiheit im Fernlinienverkehr - aktuelle Entwicklung

|   Mobilität

Bezugnehmen auf das Rundschreiben des bdo vom 26.11.2015 möchte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hierzu folgendes richtig stellen: Im Jahr 2016 sind die Betreiber von Fernbuslinien zum Thema Barrierefreiheit erstmals gefordert. Im Zuge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 wurde die Einführung der Barrierefreiheit bzw. die Bereitstellung von zwei Rollstuhlplätzen stufenweise festgeschrieben: das bedeutet, dass ab 2016 alle neu zugelassenen Fernbusse barrierefrei sein müssen. Ab 2020 müssen alle Fernbusse barrierefrei zugänglich sein.

Im o.g. Rundschreiben behauptet der bdo, „dass mindestens 80 % der derzeit genutzten Rollstühle nicht als Fahrzeugsitz geeignet sind und daher aus haftungsrechtlichen Gründen nicht befördert werden dürfen.“

Dies ist so nicht korrekt, denn hierzu gibt es eine Empfehlung des Runden Tisches „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung“, die der Unterschiedlichkeit von Rollstühlen Rechnung trägt. Lt. Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 29.7.2014 „... kann der betroffene Personenkreis rechtssicher befördert werden.“ Das Schreiben ist auch dem bdo bekannt. Würde der Transport nicht rechtssicher sein, dürften auch die Fahrdienste für behinderte Menschen nicht im Einsatz sein. Ein Omnibus ist im Vergleich von seiner Bauart wesentlich stabiler als ein Kleintransporter im Fahrdienst.

Rechtsänderungen z.B. bei der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind nicht nötig, da schon seit längerer Zeit nur noch auslaufsichere Batterietypen in Elektrorollstühlen benutzt werden. Diese Batterien sind auch im Flugverkehr zulässig.

Die sog. „Initiative Barrierefreiheit 2020 – Roadmap 2016-2019“ war ein Vorschlag seitens des bdo und NICHT von Seiten des BSK. Der Vorschlag wurde dem BSK unterbreitet, welcher diesen nach Rücksprache mit der Arbeitsgruppe des Deutschen Behindertenrat (DBR), diskutiert hat und zum Ergebnis kam, dass dieser nicht zielführend ist und somit vom BSK bzw. vom DBR abgelehnt wird. Dies wurde auch mehrfach in Gesprächen mit dem bdo und dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt.

Die Initiative des bdo wurde abgelehnt, weil es das bestehende Personenbeförderungsgesetz unterläuft und eine Aufweichung der Fristen 2016 und 2020 befürchtet wird und die Bedingungen der Initiative zu einer Verschlechterung für die Mobilität von Menschen mit Behinderung geführt hätte, was der BSK bzw. DBR so nicht mittragen können. Für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen steht der BSK und die Arbeitsgruppe des DBR nach wie vor für Gespräche zur Verfügung, welche von Seiten des BSK seit August 2015 mehrmals angeboten wurden.

Die Broschüre „Barrierefreiheit in Fernlinienbussen – Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen“ des BSK stellt keine gesetzliche Grundlage dar, sondern gibt Empfehlungen über die technische Ausstattung der Fernlinienbusse ab, welche von den Busherstellern vermehrt als Arbeitsgrundlage genutzt wird. Weitere Informationen gibt es unter: www.bsk-ev.org/arbeitsfelder/barrierefreie-fernlinienbusse-infos-meldestelle/

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