Abmahnung Flibco

Erstellt von Julia Walter | |   Mobilität

Seit Januar dürfen in Deutschland nur noch solche Fernlinienbusse unterwegs sein, die mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer, eine für den Zugang von Rollstuhlfahrern geeigneten Tür mit Einstieghilfe und einem Rückhaltesystem für Rollstuhlfahrer ausgerüstet sind. Wer das in seinen Omnibussen nicht vorweisen kann, verstößt gegen die Beförderungspflicht (§ 22 Personenbeförderungsgesetz, PBefG, und riskiert eine Abmahnung.

Für ein Ende der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Fernlinienbusverkehr setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, seit Jahren ein. „Bereits bei der Öffnung des Fernlinienbus-Marktes für private Busunternehmen im Jahr 2013 haben wir begonnen, uns für die Ansprüche und Rechte von mobilitätseingeschränkten Menschen, die uns gemäß deutscher und europäischer Gesetzgebung zustehen, einzusetzen“, betont Julia Walter, Mitarbeiterin der Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse beim BSK.

Der Fernlinienbus-Anbieter Flibco kommuniziert Diskriminierungen von Menschen mit Körperbehinderung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Die Kraftomnibusse verfügen über keine Rampen für Rollstühle“, heißt es in dort unter Punkt 2.2. Dies widerspricht den Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz, wonach alle Fahrzeuge über Zustiegshilfen, sprich Rampen oder Hublifte, verfügen müssen. Von der Beförderung ausgeschlossen werden damit auch E-Rollstuhlfahrer, deren Hilfsmittel nicht zusammenklappbar im Gepäckraum verstaut werden kann. Nicht mitfahren dürfen ebenfalls Menschen, die nicht selbständig und ohne fremde Hilfe in das Fahrzeug ein- und aussteigen können.

„Wir fordern nichtdiskriminierende Beförderungsbestimmungen und gehen jetzt mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V juristisch gegen Flibco vor“, stellt Julia Walter fest. Eine erste Abmahnung auf Unterlassung wurde Flibco Ende Februar von den BSK-Anwälten überreicht. Der Verband fordert darin den Fernlinienbusanbieter auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die diskriminierenden Tatbestände abzustellen. Flibco weigert sich in einem Schreiben von Anfang März, seiner Verpflichtung gegenüber Menschen mit Behinderung nachzukommen. Der BSK behält sich nun weitere juristische Schritte offen.

Zurück