Ignorantes Verhalten der Moselbahnbetreiber

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"Rampe für Rollstuhlfahrer zu teuer"

Die Verhandlungen des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Bereich Mittelmosel e.V. um eine barrierefreie Lösung für die künftige Mitfahrt von Rollstuhlbenutzern auf der Moselbahn sind gescheitert.

Mit der Begründung, eine Nachrüstung mit einer Rampe würde zu hohe Kosten verursachen, lehnte der Betreiber, die Moselbahn Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH (Moselbahn GmbH), weitere Gespräche darüber ab.

Mit dem Ziel, das Bewußtsein des Betreibers für die Rechte und Ansprüche von Menschen mit Behinderung an einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu schaffen, hatte der BSK-Mittelmosel einen Einigungstermin vor der Trierer IHK-Geschäftsstelle veranlasst. Juristische Unterstützung hatte der BSK durch Rechtsanwalt Stephan Wagner, dessen Kanzlei sich auf die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung konzentriert. „Leider wurden unsere Ansprüche nicht ernst genommen.

Die Moselbahn beruft sich darauf , ein privates Verkehrsunternehmen zu sein und somit keine Verpflichtung gegenüber Menschen mit Behinderung zu haben“ erläutert Anita Reichert und fügt hinzu: „Diese Ignoranz ist beispiellos und für uns nicht nachvollziehbar“. Der Verband behält sich nun weitere juristische Schritte gegen die Betreiberfirma vor.

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Bild zeigt eine Rollstuhlfahrerin vor der Moselbahn, welche nicht barrierefrei ist
Mit einer Rampe könnten auch Rollstuhlfahrer/innen das Moselbähnchen nutzen. "Zu teuer" argumentiert der Betreiber, die Moselbahn GmbH