Rheinland-Pfalz: Lösungssuche zur sicheren Mitnahme von E-Scootern in Bussen

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Um sich über die Möglichkeiten einer sicheren Mitnahme von E-Scootern in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auszutauschen, trafen sich Sozialstaatssekretär David Langner, der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch, ein Vertreter des Verkehrsministeriums und Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrsverbünde in Rheinland-Pfalz zu einem Gespräch im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Mainz.

Hintergrund dafür ist der Ausschluss von E-Scootern von der Mitnahme in den Bussen des ÖPNV aufgrund einer potentiellen Kippgefahr. Bei einem pauschalen Ausschluss sieht die Landesregierung jedoch die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen gefährdet. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, geht gegen die Verursacher dieser Diskriminierungen, verschiedene Verkehrsbetriebe in Deutschland, bereits seit über einem Jahr juristisch vor. E-Scooter werden als Mobilitätshilfe von gehbehinderten Menschen genutzt.

„Die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern erleben den Ausschluss im Busverkehr als erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität. Deshalb wollen wir Aufklärung leisten und mit den Verkehrsverbünden über Lösungen sprechen und erarbeiten, wie eine Mitnahme ermöglicht werden kann“, erklärt Sozialstaatsekretär David Langner. Eine Lösung, die pragmatisch und gleichzeitig sicher für alle Fahrgäste im ÖPNV ist, setze ein Einvernehmen mit den Verkehrsbetrieben voraus. Hierfür werde er sich in Gesprächen mit allen Beteiligten gezielt einsetzen. „Aktuelle Gutachten und Gerichtsurteile eröffnen die Möglichkeit, wie die Mitnahme von E-Scootern in Bussen organsiert werden kann.

Die Verkehrsbetriebe in Kiel und Kassel haben dementsprechend bereits die Mitnahme von E-Scootern geregelt. An diesen Beispielen wollen wir uns in Rheinland-Pfalz im Sinne der Menschen mit Behinderungen orientieren“ erklärt der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. Im Gutachten der STUVA aus Köln vom Oktober 2015 wurden Untersuchungen zur Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen durchgeführt.

E-Scooter mit einer Länge von maximal 1,20 Metern können demnach kippsicher im Bus mitgenommen werden, wenn sie rückwärts zur Fahrtrichtung an den vorgesehenen Rollstuhlplätzen stehen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2015 festgestellt, dass ein pauschaler Ausschluss von E-Scootern nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist. „In unserem Gespräch wurden die Einschätzung der Verkehrsverbünde erörtert. Als nächsten Schritt wollen wir gemeinsam mit den Verkehrsverbünden und den kommunalen Behindertenbeauftragten Lösungen erarbeiten, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten und gleichzeitig eine Gleichbehandlung aller Menschen garantieren“, so Langner und Rösch.

Der BSK hofft nun, dass es auch in anderen Ländern zeitnah zu ähnlichen Lösungsansätzen kommt. „Die Beschwerden von Menschen mit Körperbehinderung häufen sich. Seit über einem Jahr erreichen uns fast täglich Nachrichten, dass betroffene Menschen nicht befördert werden. Aktuell zeigen wir den Verkehrsbetrieben in Mannheim, Nürnberg, Kiel und Bochum über unsere juristische Vertretung die ‚Gelbe Karte‘“, sagt Anita Reichert, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiterin der BSK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Auch in Koblenz sind zwischenzeitlich Fälle bekannt, wonach der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH, VRM, Scooter-Fahrer von der Mitnahme ausschliesst. Für André Bender, stellvertretender Leiter des BSK-Bereichs Koblenz ist das ein No Go: „Die Nichtbeförderung von Fahrgästen mit E-Scooter stellt eine Benachteiligung im Sinne des § 19 Abs. 1 AGG dar, da die VRM Fahrgäste mit E-Scootern gegenüber allen anderen Fahrgästen benachteiligt, indem sie ihnen die Beförderung vollständig verweigert“ erläutert er.

Bender stand am 4. Februar dem TV-Team von SWR Rede und Antwort. Der Beitrag wird voraussichtlich Anfang der 6. Kalenderwoche gesendet. Wir informieren über den Sendetermin.

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