E-Scooter fahren in Kiel wieder mit - aber noch nicht alle!

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Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG) ist ein großer Schritt für die Inklusion in Deutschland. Das ausnahmslose Beförderungsverbot für E-Scooter in Kiel wurde als rechtswidrige Diskriminierung erkannt. Außerdem hat das OLG auch bestätigt, dass sich Betroffenen-Verbände gegen solche und andere rechtswidrige Geschäftspraktiken im Namen der Betroffenen wehren können.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) begrüßt den Versuch der zeitnahen Umsetzung des Urteils durch die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG). Angesichts der von der KVG angekündigten Maßnahmen sieht der BSK jedoch noch einigen Klärungsbedarf. So gibt es im Bestand der KVG ältere Busse, die zwar für die Beförderung von E-Scootern geeignet sind und benutzt wurden, künftig aber keine E-Scooter mehr befördern sollen. Auch sind einige von der KVG aufgestellte Vorgaben diskussionswürdig, wie beispielsweise die Beförderung nur gegen die Fahrtrichtung. E-Scooter-Nutzer können so weder die Info-Tafeln in den Bussen lesen und sich orientieren, noch sich auf etwaige kritische Verkehrssituationen z.B. durch Festhalten vorbereiten. Schließlich kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Fahrpersonal, dass mit dem Hin und Her der E-Scooter-Beförderung offenbar überfordert ist. Selbst Ende der letzten Woche kam es noch zu mindestens einer Nichtbeförderung in Kiel, obwohl die Betroffene die Anforderungen der KVG erfüllte. Dies zeigt, dass es schnellstmöglich eine generelle Lösung auf Bundesebene geben muss, um den Streit nicht auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen und einen Flickenteppich verschiedener Regelungen in Deutschland herbeizuführen. Der BSK wird deshalb weiter das Gespräch mit der KVG und anderen, noch ausschließenden Verkehrsunternehmen führen.

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