E-Scooter-Mitnahmestopp in Kiel: Entscheidung morgen, 11.12.2015

|   Mobilität

In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Schleswig wegen des Mitnahmestopps von Elektro-Scootern in Fahrzeugen der Kieler Verkehrsgesellschaft soll morgen, Freitag der 11.12. eine endgültige Entscheidung fallen.

BSK-Expertin Heike Witsch, die zusammen mit Rechtsanwalt Lars Rieck den BSK in der Berufungsverhandlung am 20.11. vertrat, sagte direkt im Anschluss: „Ich bin mit etwas Vorsicht optimistisch, dass wir am 11. Dezember Recht bekommen und danach E-Scooter-Fahrer wieder von der KVG befördert werden“.

Auch BSK-Rechtsanwalt Lars Rieck zeigte sich zuversichtlich: „Nachdem unsere Prozesszulassung in allen Punkten bestätigt wurde und eine Gefährdung durch E-Scooter dem Gericht von der KVG nicht glaubhaft vermittelt werden konnte, hoffen wir nun auf ein Urteil zugunsten von Menschen mit Behinderung“.

Zurück