E-Scooter: BSK geht in Schleswig vor das OLG

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Am 20.11. will die Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Schleswig-Holstein als Klägerin vor dem Oberlandesgericht in Schleswig erreichen, dass die Kieler Verkehrsgesellschaft Elektro-Scooter wieder in ihren Bussen und Bahnen befördert.

Seit Anfang des Jahres wurde seitens des Verkehrsbetriebes aufgrund eines umstrittenen Sicherheitsgutachtens ein Mitnahmestopp ausgesprochen, der Menschen mit Körperbehinderung, die auf das Hilfsmittel E-Scooter angewiesen sind, diskriminiert.

Zwischenzeitlich liegt ein neues Gutachten vor, dass sich nach unserem Ermessen sehr positiv für unser Anliegen, nämlich der sofortigen Wiederbeförderung von Elektro-Scootern, auswirken kann. Die Verhandlung findet am 20. November um 10 Uhr im Oberlandesgericht Schleswig, Gottorfstraße 2, Sitzungssaal 13 statt.

Wichtiger Hinweis:
Das Oberlandesgericht Schleswig hat uns jetzt mitgeteilt, dass die Verhandlung in einem Gebäudeteil des Gerichts stattfindet, der für mobilitätseingeschränkte Menschen nur über einen Hilfsaufzug erreicht werden kann.

Ein alternativer Gerichtssaal, der für alle erreichbar ist, steht an diesem Tag nicht zur Verfügung. Grundsätzlich widerspricht das natürlich unserer Auffassung von Teilhabe für ALLE Menschen an einer solchen öffentlichen Veranstaltung.

Wir haben uns mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit dieses Prozesses darauf verständigt, dass uns eine schnelle Lösung des Scooter-Mitnahmestopps wichtiger ist, als eine Terminverschiebung zugunsten eines geeigneten, barrierefreien Gerichtssaals. Wir bitten deshalb unsere Besucher der Gerichtsverhandlung um Nachsicht, wenn zum Prozess nur eine bestimmte Anzahl an Elektro-Scootern bzw. Rollstühlen Zugang haben.

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