BSK mahnt Moselbahn-Betreiber ab

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Nutzbarkeit der Touristenbahn muss für Fahrgäste mit Behinderung möglich sein

Mit einer Abmahnung setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., BSK-Bereich Mittelmosel e. V. gegen das diskriminierende Verhalten der Moselbahn Verkehrsbetriebsgesellschaft mbh zur Wehr.

Auslöser war die Inbetriebnahme der neuen Panoramabahn, die Menschen mit Behinderung von der Mitfahrt ausschließt. „Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen auch nicht für wenige Schritte verlassen können, geschweige denn Treppen oder Stufen überwinden können, ist die Bahn nicht nutzbar“, betont Anita Reichert, stellvertretende BSK-Bundesvorsitzende und Leiterin der BSK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Mit der nun zugestellten Unterlassungserklärung will der BSK, der zudem anerkannter Verbraucherschutzverband ist, erreichen, dass die Panoramabahn Einstiegshilfen für Menschen mit Behinderung erhält. „Menschen mit Behinderung haben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit“, stellt der Rechtsanwalt des BSK der Kanzlei gegen Benachteiligung Stephan Wagner fest.

Umso ärgerlicher für den Verband ist das Verhalten der Moselbahn-Betreiber. „Jegliche Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Nutzung der Bahn, die laut Herstellerangaben zwischen 3.000 bis 7.000 Euro betragen wurden bislang ignoriert“, so Anita Reichert. Der BSK hofft nun, dass es in Gesprächen mit der Moselbahn Verkehrsbetriebs-Gmbh zu einer für alle akzeptable Lösung kommt und Fahrgäste mit Behinderung ab der nächsten Fahrsaison Einstiegshilfen erhalten.

Mehr Infos auch unter:

Kanzlei-gegen-Benachteiligung (Facebook-Link)

Homepage der Kanzlei-gegen-Benachteiligung

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Bild zeigt eine Rollstuhlfahrerin vor der nicht barrierefreien Moselbahn
Keine Chance für Jana Treffler, Mitglied im BSK-Bundesvorstand, mit der Moselbahn zu fahren