Mitnahmestopp von E-Scootern - BSK geht in die Berufung

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(bsk-pr) Die Meldungen über Mitnahmestopps von Elektroscootern in Bussen und Bahnen von Verkehrsbetrieben reißen nicht ab. Nachdem der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, gegen diese Art der Diskriminierung der Kieler Verkehrsgesellschaft, KVG in Schleswig Holstein und der Nordrhein-Westfälischen BOGESTRA AG juristisch vorgegangen ist, häufen sich die Beschwerden auch aus anderen Bundesländern.

Jüngster Fall ist die Weigerung des Saar-Verkehrsverbundes, E-Scooter-Fahrer mit den Bussen der Saarbahn zu befördern. In einem Gütetermin vor dem Landgericht Bochum will der BSK am 30. Oktober Einfluss auf den Mitnahmestopp des Verkehrsbetriebes nehmen.

„Wir sehen im Verhalten der Verkehrsbetriebe eine rechtswidrige Diskriminierung von Menschen, die auf ihr Hilfsmittel E-Scooter angewiesen sind“, betont Heike Witsch, Expertin für den Öffentlichen Personennahverkehr beim BSK. „Bislang gibt es keine qualifizierte Untersuchung, die eine Gefährdung von Fahrgästen durch E-Scooter in Bussen und geschweige von Bahnen belegt“, so Witsch weiter.

Für den BSK, der als einziger Verband der Behindertenselbsthilfe auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, hat die Rücknahme der Beförderungsverweigerungen Priorität. „Wir wollen erreichen, dass die Verkehrsbetriebe ihrer Beförderungspflicht nachkommen und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Sicherung der Scooter in den Fahrzeugen ergreifen“, sagt Manfred Liebig, BSK-Experte für den Öffentlichen Straßenraum.

In einer ersten Entscheidung beurteilte das Oberlandesgerichts Schleswig die umstrittene STUVA-Studie mit den Worten „Bisher sind besondere Unfallgefahren nicht glaubhaft, zumindest erscheinen mildere Mittel denkbar, um etwaigen Unfallgefahren vorzubeugen. Die Studie des STUVA, auf die sich die Antragsgegnerin [Hinweis der Red. KVG] voraussichtlich berufen will, ist eher oberflächlich.“

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