Änderung der Musterbauordnung

Erstellt von Julia Walter | |   Bauen

Die Fachkommission Bauaufsicht hat den Entwurf einer Änderung der Musterbauordnung (MBO) zur Anpassung an aktuelle Begebenheiten und Fortschreibung beschlossen. Hierzu wurden u.a. der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) um eine Stellungnahme gebeten.

Die Bauordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Auf der MBO basieren die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Das Bauordnungsrecht ist dabei Ländersache, weshalb die 16 Bauordnungen der Länder teilweise sehr unterschiedlich sind. Die Musterbauordnung soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird von der Bauministerkonferenz, in der alle Bundesländer vertreten sind, ständig aktualisiert.

Der BSK fordert in seiner Stellungnahme die Streichung der Ausnahmeregelungen hinsichtlich des barrierefreien Bauens, da diese eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung darstellen. Thüringen und Brandenburg haben in ihren Landesbauordnungen die Ausnahmeregelungen bereits gestrichen. Auch die Definition von barrierefrei erreichbaren Wohnungen reicht nicht aus. Diese müssen zusätzlich auch auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

>>> komplette Stellungnahme

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Musterbauordnung