Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat sich diesem Thema angenommen, damit auch Menschen mit Behinderung mit dem Fernlinienbus reisen können.
Die Barrierefreiheit der Fernlinienbusse ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt.Demnach müssen mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer/innen vorhanden sein (§ 42 b PBefG). Seit dem 01.01.2016 galt dies für neu zugelassene Fahrzeuge und seit Anfang des Jahres 2020 für alle Fahrzeuge (§ 62 Abs. 3 PBefG).
So die Theorie. In der Praxis sieht das leider anders aus.