Aktueller Stand - Barrierefreiheit der Fernlinienbusse

Erstellt von Julia Walter | |   Mobilität

Seit dem Jahr 2013 gibt es die Fernlinienbusse als günstige Alternative zu anderen Verkehrsmitteln. Eine Gruppe von Reisenden wurde hier jedoch zunächst vernachlässigt. Für Menschen mit Behinderung war es zu Beginn nicht möglich, den Fernlinienbus als Verkehrsmittel zu nutzen.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat sich diesem Thema angenommen, damit auch Menschen mit Behinderung mit dem Fernlinienbus reisen können.

Die Barrierefreiheit der Fernlinienbusse ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt.Demnach müssen mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer/innen vorhanden sein (§ 42 b PBefG). Seit dem 01.01.2016 galt dies für neu zugelassene Fahrzeuge und seit Anfang des Jahres 2020 für alle Fahrzeuge (§ 62 Abs. 3 PBefG).

So die Theorie. In der Praxis sieht das leider anders aus.

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Bild zeigt einen Rollstuhlfahrer beim Einstieg in den Fernlinienbus über einen Hublift
Barrierefreier Fernlinienbus - Einstieg mit Hublift