Web Design

Barrierefreiheit im Web bedeutet in erster Linie, dass Internetseiten von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Weil Menschen mit Behinderungen auch diverse Hilfsmittel einsetzen, etwa Sprachein- und -ausgabe, Vergrößerungssysteme oder spezielle Eingabegeräte, muss die Nutzung auch immer in diesen Kontexten verstanden werden.

Barrierefreies Webdesign beschreibt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Internetseiten und -anwendungen vor dem Hintergrund einer Behinderung. Dabei muss die Nutzung auch mit den Fähigkeiten und den Hilfsmitteln von Menschen mit Behinderung möglich sein.

Die am 22. September 2011 in Kraft getretene Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) gilt für Webseiten und andere grafische Programmoberflächen der Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung. Am 3.12.2016 wurde eine leicht angepasste Fassung der BITV 2.0 in Kraft gesetzt. 

Die Verordnung ist hier einsehbar.

Weiterhin gibt es die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, welche die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Internetseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Die Richtlinien sind Grundlagen für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern der Welt. Sie wurden außerdem von der ISO und der IEC wortwörtlich übernommen als ISO/IEC 40500.

Die Richtlinien sind hier einsehbar.

Kontakte und Ansprechpartner

Jan Hellbusch
Accessibility Consulting
Chemnitzer Straße 50
44139 Dortmund
E-Mail: jan@hellbusch.de
Telefon: 0231 58 05 48 15  
Internetseite: https://2bweb.de/Services/