Wer ist der BSK?

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderung. Er hat seinen Sitz in Krautheim, wurde 1955 von Eduard Knoll gegründet und ist damit eine der ältesten Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er hat über 25.000 Mitglieder und Förderer und ist vor Ort in über 100 Untergliederungen deutschlandweit organisiert.

Die Ziele
Seine Verbandsziele hat der BSK in seiner Satzung und in seinem "Sozialpolitischen Programm" formuliert. Darin enthalten sind die Punkte

  • Gleiche Lebenschancen statt Bedürftigkeitsprinzip
  • Chancengleichheit statt Chancengerechtigkeit
  • Belange behinderter Frauen sind besonders zu berücksichtigen
  • Selbstbestimmt die Globalisierung meistern und den Wohlfahrtsstaat gestalten
  • Selbstverständliche Teilhabe statt fremdbestimmter Stellvertretung
  • Bildung durch Vielfalt
  • Arbeit und Beschäftigung für behinderte Menschen fördern und sichern
  • Neue Formen der Arbeit für behinderte Menschen umsetzen und ausbauen
  • Vorrang von eigenständigem Wohnen für alle
  • Eigenständige Lebensführung durch Umsetzung des Persönlichen Budgets ermöglichen
  • Barrierefreier ÖPNV für mehr Lebensqualität
  • Barrierefreier Tourismus

Interessenvertretung
In der Zeit seines Bestehens war der BSK immer bundespolitisch aktiv. 1990 hat der BSK den "Initiativkreis Gleichstellung Behinderter" gegründet - ein verbandsübergreifendes Bündnis. Der Initiativkreis hat den "Düsseldorfer Appell" herausgegeben und 1994 eine Verfassungsänderung erreicht. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist auf diesen Initiativkreis zurückzuführen.

Der BSK ist einer der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Behindertenverbände, der zur Aufnahme und zum Abschluss von Zielvereinbarungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berechtigt ist.

Der BSK vertritt die Interessen körperbehinderter Menschen bei Gesetzesinitiativen u.a. durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Mitwirkung bei verbandsübergreifenden Gremien und Aktionsbündnissen. Dazu gehören u.a.:

  • Deutscher Behindertenrat (DBR)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAGS)
  • Nationale Koordinationsstelle Tourismus für alle (NATKO)
  • Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
  • Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Kuratorium Aktion Mensch


Unter maßgeblicher Beteiligung des BSK wurde erreicht, dass die „Fernbusrichtlinie“ (Personenbeförderungsgesetz) geändert wurde, damit Fernbusse in verschiedenen Abstufungen bis 2020 barrierefrei werden. Dazu erarbeitet der BSK derzeit zusammen mit Vertretern von Busherstellern, Buslinienbetreibern und zahlreichen weiteren Akteuren ein Lastenheft für die Anforderungen an einen barrierefreien Fernbus. Damit die Barrierefreiheit in den Fernbussen auch tatsächlich umgesetzt wird, arbeitet der BSK darüber hinaus derzeit an Strukturen, die die Umsetzung der Fernbusrichtlinie künftig überwachen sollen.

Der BSK und die Politik
Um sich Gehör zu verschaffen, ist der Kontakt zur Politik wichtig. In regelmäßigen Abständen gibt es Gesprächs- und Diskussionsrunden (u.a. "BSK im Dialog") mit Vertretern des BSK-Vorstands und Vertretern der Politik wie z.B. der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und den behindertenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen. Seit 2010 gibt es eine BSK-Repräsentanz in Berlin, um einen besseren Kontakt zur Bundespolitik zu halten.

Hilfe und Beratung
Seinen Mitgliedern bietet der BSK einen bundesweiten Beratungsservice an, teils durch hauptamtliche Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, teils durch ein ehrenamtliches Expertenteam und Kooperationsanwälte zu verschiedensten sozialen und rechtlichen Themen. Auch die Untergliederungen vor Ort haben häufig ein entsprechendes Beratungsangebot.

2011 bekam der BSK als erster Behindertenselbsthilfeverband die Anerkennung als Antidiskriminierungsverband, d.h. der BSK hat nun die Möglichkeit, in Diskriminierungsfragen zu beraten und ggf. zu klagen. Bei einer behinderungsbedingten unmittelbaren Diskriminierung können Mitglieder die Beratung durch unseren Kooperationsanwalt Dr. Oliver Tolmein in Anspruch nehmen.

Information
Das Verbandsmagazin "Leben und Weg", erscheint –zusammen mit seinen Vorgängerversionen- seit 1958. Die Zeitschrift ist ein sozial-politisches Informationsblatt mit einem umfangreichen Service- und Nachrichtenteil und Mitgliederzeitung zugleich. Darüber hinaus bietet der BSK seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern jährlich mehrere Tagungen und Schulungen zur Weiterbildung an.

Der BSK gibt in regelmäßigen Abständen Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen im Rahmen seiner „ABC-Reihe“ heraus. Derzeit aktuelle Broschüren sind das ABC Pflegeversicherung, ABC Barrierefreies Bauen und ABC Heilmittelrichtlinie.

Weitere Informationen über den BSK finden Sie auf der BSK-Website unter www.bsk-ev.org