BSK beantragt ein Ordnungsgeld gegen die KVG

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"... die Dinger kommen nicht mit!"

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat die Verhängung eines Ordnungsgeld gegen die Kieler Verkehrsbetriebe (KVG) beantragt, da trotz des Urteils des Oberlandesgerichtes Schleswig-Holsteins die Beförderung von E-Scooter-Nutzer/-innen nicht erfolgt ist. Der Fahrgast Sandra Sch., die einen 4-rädigen E-Scooter von 1,20 m-Länge fährt und über den erforderlichen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „G“ und Wertmarke verfügt, wurde von einem Angestellten der KVG auf der Bus-Linie 81, Haltestelle Nordmarksportfeld mit den Worten: „Das ist ein Scooter, die Dinger kommen nicht mit. Lesen Sie Zeitung, wenden Sie sich an die KVG.“, abgewiesen.

Der BSK ist ein Verband der Behindertenselbsthilfe und als dieser anerkannter Antidiskriminierungs- und Verbraucherschutzverband. Seit über einem Jahr kämpft der BSK mit andern Verbänden, dass Nutzer/-innen von E-Scootern nicht pauschal von der Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ausgeschlossen werden. „Diese Vorgehensweise ist nicht hinnehmbar, so dass wir gezwungen sind, alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen.“, so Heike Witsch, BSK-Expertin für den öffentlichen Nahverkehr. „Die KVG hatte genügend Zeit, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, damit eine Beförderung gemäß der Entscheidung des OLG sichergestellt wird. Nun liegt es an der KVG dies auch zu tun.“, so Witsch weiter.

Der BSK wird die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung auch im neuen Jahr überwachen. Gleichzeitig wird er sich dafür einsetzen, dass zusammen mit allen regionalen Verbänden der Behindertenselbsthilfe nicht-diskriminierenden Beförderungsbestimmungen bei der KVG aufgestellt werden. „Wir sind zum Dialog bereit“, so Witsch abschließend.

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Bild zeigt den Richterhammer mit darunter liegenden Geldscheinen