BSK-Klage gegen Verkehrsbetrieb

|   Mobilität

Das Landgericht Bochum hat soeben verkündet, dass es in der Klage BSK gegen BOGESTRA AG örtlich nicht zuständig ist. Zur großen Enttäuschung der vielen Rollstuhlnutzer-/innen und E-Scooter-Nutzer-/innen, die teilweise über 200 km zu diesem Termin angereist sind. BSK-Experte für barrierefreien öffentlichen Straßenraum Manfred Liebich: "Es ist ein untragbarer Zustand, dass erst heute früh die nicht Zuständigkeit des Landgerichts Bochum festgestellt wurde".

Der BSK beantragt die Verweisung zum Landgericht Dortmund und wird sich weiter dafür einsetzen, dass das generelle Beförderungsverbot von E-Scooter-Nutzer/-innen aufgehoben wird, damit für Menschen mit Behinderung eine Teilhabe möglich ist und ihre Mobilität gesichert ist.

⇒ Hier zwei Presseartikel

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Bild zeigt in Karikatur einen Scooter-Fahrer mit durchgestrichenem Symbol mit dem Text "Wir sind gegen Diskriminierung. Machen Sie mit!"