Der Entwurf überführt Anforderungen aus dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht und sieht vor, dass der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die grundsätzlichen Bestrebungen des Gesetzgebers die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland voranzutreiben.
Einer der wesentlichen Kritikpunkte am Entwurf ist aber, dass die Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und damit der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Im Hinblick auf ein wirkungsvolles Umsetzungsgesetz ist es jedoch von größter Bedeutung, dass die vorgesehenen Pflichten der Wirtschaftsakteure im Rahmen einer zentralen Organisation überprüft und überwacht werden. Aufgabenzuweisungen an Bundesbehörden lässt der Entwurf indes außer Betracht. Das Umsetzungsgesetz ist nur ein erster Schritt auf dem langen Weg zur Erreichung größtmöglicher Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Nach wie vor besteht im Hinblick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland außerordentlicher Handlungsbedarf.
Zum vorliegenden Referentenentwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes wird die BAG SELBSTHILFE eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme gibt es ab dem 12.3.2021 hier.