Für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben sind Urlaub und Reisen wichtige Faktoren. Dabei ist die Barrierefreiheit in vielen Punkten relevant: bei der Informationsbeschaffung, der Anreise und Unterbringung und den Freizeitaktivitäten am Urlaubsort. Dafür muss die Servicekette der unterschiedlichen Anbieter aufeinander abgestimmt sein.
Menschen mit Behinderung sollen möglichst selbstständig Reisen können. Dabei sollte nicht nur auf barrierefreie Angebote für Menschen im Rollstuhl eingegangen werden, sondern auch Menschen mit Seh-, Hör- und Sprachbeeinträchtigung, Blinde sowie Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung berücksichtigt werden.
Der European Accessibility Act (kurz EAA) ist die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.…
Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!
Der gestern vom Bundesministerium für Arbeit und…
Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation bleibt die BSK-Geschäftsstelle bis auf weiteres für den Publikumsverkehr…