Drei wesentliche Kriterien für das Waschbecken sind:
Anforderung an das Waschbecken
Das Becken muss unterfahrbar und mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon montiert werden. Eine Beinfreiheit von mindestens 300 mm Tiefe und 670 mm Höhe ist zu berücksichtigen. Die Vorderkante des Waschbeckens darf 800 mm Höhe nicht übersteigen. Zu empfehlen sind ergonomisch geformte Becken mit Auflageflächen für die Arme. Grundsätzlich müssen alle Elemente im Sitzen erreichbar sein.
Bewegungs-/ Wendefläche
Eine Bewegungsfläche von 1500 x 1500 mm, in bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen 1200 x 1200 mm sind einzuhalten.
Papierspender, Seifenspender, Handtrockner
Seifenspender, Papierspender und Handtrockner müssen mit einer Hand bedienbar sein, Bedienelemente sind in einer Höhe von 850 mm zu befestigen.
Anschluss 230 V
Ein im Sitzen erreichbarer Steckdosenanschluss.
Stützgriffe am Becken
Links und rechts vom Becken können Stützgriffe vorgesehen werden, der Abstand zum Beckenrand sollte jeweils ca. 100 mm betragen. Die Stützgriffe können fest sein.
Ablage
Geeignete Ablagen sind vorzusehen und in einer Montagehöhe von 850 mm zu befestigen.
Kleiderhaken
Kleiderhaken sollten in 850 und 1500 mm Höhe montiert werden.
Spiegel
Großflächenspiegel (im Sitzen und Stehen nutzbar) oder alternativ ein verstellbarer Kippspiegel, welcher beim Ausklappen die Lampe nicht verdecken darf.
Die Bewegungsflächen von 1500 x 1500 mm vor WC und Waschbecken dürfen sich überlagern, links oder rechts neben dem WC muss jedoch eine freie Fläche von mindestens 950 x 700 mm (BxT), im öffentlichen Bereich auf beiden Seiten, eingehalten werden. 300 mm Abstand sind von einer Seite des WC zur Wand oder der Einrichtung gefordert. Das barrierefreie WC wird in einer Sitzhöhe einschließlich WC-Sitz von 480 mm montiert. Auf -jeder Seite des WC rechts und links sind Stützklappgriffe in einer Höhe von 850 mm zu montieren. Der Abstand zwischen beiden Klappgriffen muss 700 mm betragen. Das Toilettenpapier muss im vorderen Griffbereich angeordnet sein. Die Funktion „WC-Spülung“ in diesen Teil des Griffbereichs zu integrieren, schafft zusätzlichen Bedienkomfort und Sicherheit. 550 mm hinter der Vorderkante des WC muss sich der Benutzer anlehnen können; dazu sollte eine Rückenlehne montiert sein.
Bewegungs-/ Wendefläche
Es ist eine Mindestfläche von 1500 x 1500 mm einzuplanen, in bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen 1200 x 1200 mm. Zum Überwechseln Rollstuhl/WC: 950 mm in der Breite und 700 mm in der Tiefe.
WC-Tür
Die Tür – lichte Breite 900 mm – muss nach außen aufschlagen und im Notfall auch von außen zu öffnen sein. Eine Griff- stange in 850 mm Höhe erleichtert das Zuziehen.
Notrufanlage (Öffentlicher Bereich)
Die Notrufanlage ist mit deutlich hörbarem akustischem und optischem Signal auszustatten.
WC
Die Sitzhöhe inkl. Brille beträgt 480 mm. Die WC-Tiefe sollte 700 mm betragen, einem Hänge-WC ist der Vorzug zu geben.
Spülsystem
Die Spülauslösung sollte in der vorderen Hälfte der Haltegriffe integriert sein, wahlweise ist auch eine elektronische Spülauslösung möglich.
Stützklappgriffe
Die Stützklappgriffe sind mit Oberkante Rohr 850 mm zu montieren. Sie sollten hochgeklappt werden können und selbsttätig in der vertikalen und der horizontalen Ausrichtung arretieren. Es ist darauf zu achten, dass die Griffe 150 mm den vorderen WC-Rand überragen. Der Abstand zwischen den Griffen sollte 650 - 700 mm betragen.
Papierrollenhalter
Jeweils ein Papierrollenhalter ist an den Haltegriffen zu integrieren.
Die Benutzung der Dusche ist einfacher und mit geringerem Zeitaufwand möglich als das Baden. Auch für Behinderte, für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die überwiegend die tägliche Hygiene selbständig verrichten können, ist das Duschen leichter, wenn barrierefrei geplant wurde. Eine barrierefreie Dusche muss stufenlos begehbar bzw. befahrbar sein und eine ausreichende Bewegungsfläche bieten. Der Boden im Duschbereich sollte ein Gefälle von 2 % aufweisen, die Fliesen oder der Belag sollten rutschhemmend ausgestattet sein. Einen weiteren Zusatznutzen kann mit dem Einhängen eines Duschsitzes oder Duschklappsitzes erreicht werden.
Bewegungs- / Wendefläche
Einzuplanen sind mindestens 1500 x 1500 mm Bewegungsfläche, in bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen 1200 x 1200 mm.
Duschplatz
Der Duschplatz muss schwellenfrei und befahrbar sein. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein rutschhemmender Belag verwendet wird.
Tür
Die Tür muss nach außen aufschlagen, alternativ kann auch eine Schiebetür verwendet werden. Eine Griff- stange in 850 mm Höhe erleichtert das Zuziehen.
Notrufanlage (Öffentlicher Bereich)
Die Notrufanlage muss mit deutlich hörbarem akustischem und optischem Signal ausgestattet werden. Der Schnurzug muss vom Boden aus erreichbar sein (200 mm über dem Boden). Schnurzug und Signalgeber müssen gekennzeichnet werden: Notruf Behinderten-Dusche.
Handlauf und Haltestangen
Handlauf und/oder Haltestangen sind in einer Mon--tagehöhe von 850 mm zu montieren. Eine Brausestange mit einer einhängbaren Handbrause ist zu berücksichtigen.
Duschbedienung /- armatur
Einhandhebelmischer extra lang ist in einer Höhe von 850 mm oder unmittelbar über der Haltestange anzubringen. Eine 45° -Temperaturbegrenzung ist empfehlenwert.
Seifenschale
Es ist eine Seifenablage in einer Höhe von 850 mm vorzusehen.
Dusch- /Klappsitz
Die Sitztiefe muß mindestens 450 mm und die Sitzbreite 400 mm betragen. Die Sitzhöhe - gemessen ab Oberkante - sollte zwischen 460 - 480 mm liegen.