Allgemeine Tipps und Hinweise zu Rampen & Schwellen

Die Steigung von Rampen darf 6 % nicht übersteigen.

Quergefälle sollte vermieden werden, es erschwert dem Rollstuhlfahrer das Einhalten der Fahrtrichtung.

Beträgt der Höhenunterschied mehr als 1000 mm, sollte zusätzlich eine Aufstiegshilfe oder ein Aufzug vorhanden sein. Türschwellen sind zu vermeiden. Sollten sie jedoch erforderlich sein, darf die Höhe nur max. 30 mm betragen.

Einseitige Schwellen stellen ein wesentlich geringeres Hindernis dar als zweiseitige Schwellen.