Fernlinienbusse

Der Fernbusmarkt ist im Jahr 2013 gestartet. Seitdem stellt das Verkehrsmittel Fernbus eine günstige Alternative zu anderen Verkehrsmitteln dar. Vor allem bei jungem Publikum kommt der Fernbus sehr gut an. Doch auch immer mehr andere Personengruppen entdecken den Fernbus als Verkehrsmittel. 

Eine Gruppe wurde hier jedoch zunächst vernachlässigt. Für Menschen mit Behinderung war es bisher nicht möglich, den Fernbus als Verkehrsmittel zu nutzen. Der BSK hat sich diesem Thema angenommen, um das Verkehrsmittel Fernbus auch für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Barrierefreiheit in den Fernbussen ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Demnach müssen mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer/innen vorhanden sein (§ 42 b PBefG). Ab dem 01.01.2016 gilt dies für neu zugelassene Fahrzeuge und ab dem 01.01.2020 für alle Fahrzeuge (§ 62 Abs. 3 PBefG).

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt in § 4 BGG: "Barrierefrei sind [...] Verkehrsmittel [...], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." 

Die einzelnen technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Fernbussen sind in der EU-Regelung Nr. 107 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale" geregelt. Insbesondere Anhang 4 und Anhang 8 legen die Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität fest. Die EU-Regelung Nr. 107 ist hier einsehbar.

Broschüre "Barrierefreiheit in Fernlinienbussen - Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen"

Seit Beginn des Jahres 2013 geht es auf den Straßen und Busbahnhöfen großer Städte in Deutschland bunter zu: knallgelb, giftgrün, weiß-rot, und blau-orange lackierte Fernlinienbusse reihen sich dicht an dicht und warten auf Fahrgäste. Die Busse stellen damit eine Alternative zum Schienenverkehr dar, auch für Menschen mit Behinderung.

Um dieses "neue" Verkehrsmittel auch für Menschen mit Behinderung nutzbar und zugänglich zu machen und um die Vorgaben des Gesetzgebers fristgerecht umzusetzen, hat der BSK ein Projekt initiiert und im Herbst 2013 eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, an der sich Bushersteller, Busbetreiber und Verbände der Behindertenselbsthilfe beteiligten. Diese Gruppe hat fast ein Jahr lang an den Empfehlungen gearbeitet. Auch wenn am Ende die vorliegenden Empfehlungen nicht von allen Beteiligten mitgetragen werden konnten, ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen barrierefrei gestalteten Reisekette. 

Die erarbeiteten Empfehlungen wurden in einer Broschüre mit dem Titel "Barrierefreiheit in Fernlinienbussen - Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen" zusammengefasst. Sie soll allen Beteiligten im Fernbus-Verkehr als eine Anregung und Anleitung dienen, wie Barrierefreiheit im Fahrzeug umgesetzt werden kann und es zeigt: Barrierefreiheit im Fernbus ist möglich!

Die Broschüre steht hier als barrierefreies pdf.-Dokument zum Download zur Verfügung.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (kurz: BASt) hat zu der Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen das Dokument „Forschung kompakt“ sowie den offiziellen Abschlussbericht Anfang Oktober veröffentlicht:

Wenn etwas nicht klappt

Falls etwas mal nicht klappt und ein Verstoß gegen die Fahrgastrechte vorliegt, sollte unbedingt im ersten Schritt Kontakt zum Fernlinienbus-Betreiber aufgenommen werden. Wenn es dann immer noch nicht zu einer Einigung kommt, kann eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gestellt werden. Die Beschwerde ist online beim EBA einzureichen.