Schienenpersonenfernverkehr

Beim Schienenpersonenfernverkehr geht es um den Verkehr mit Eisenbahnen und nicht um den Verkehr mit anderen Schienenbahnen (z.B. U-Bahn, Straßenbahn). Eisenbahnen sind zum einen die Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche die Züge zur Beförderung von Personen zur Verfügung stellen und zum anderen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, welche die Betriebsanlagen (z.B. Bahnhöfe) unterlagen.

In Deutschland fällt eine Reisedistanz von mehr als 50 Km und einer Reisedauer von mehr als einer Stunde unter den Schienenpersonenfernverkehr. Die Deutsche Bahn ist hier fast alleiniger Betreiber, denn es gibt nur wenige andere private Betreiber, die Fernverkehrszüge im Schienenpersonenfernverkehr im Einsatz haben.

 

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Gesetzliche Grundlage

Auf Bundesebene gilt in erster Linie das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG, hier einsehbar) und die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO, hier einsehbar). Hier ist die Herstellung der Barrierefreiheit geregelt. § 2 Absatz 3 Satz 1 schreibt vor, "[...] daß die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird." Demnach sind die Eisenbahnen dazu verpflichtet, "[...] zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen."

Die Gestaltung der Barrierefreiheit legt die "Technische Spezifikationen für die InteroperabilitätPersons with Reduced Mobility" (TSI PRM) fest. Hier gibt es sowohl für den Teilbereich Infrastruktur als auch für den Teilbereich Fahrzeug Regelungen. Der Abschnitt der TSI PRM zum Teilsystem Infrastruktur regelt u. a. technische Anforderungen zur barrierefreien Ausgestaltung und Dimensionierung so genannter hindernisfreier Wege in den Stationen, einschließlich einzelner Komponenten wie z. B. Bahnsteige, Treppen, Rampen, Aufzüge, Toiletten oder Einstiegshilfen.
Der Abschnitt der TSI PRM zum Teilsystem Fahrzeuge regelt u. a. technische Anforderungen zur barrierefreien Ausgestaltung und Dimensionierung der Räume, Türen, Sitze, Rollstuhlstellplätze, Toiletten in den Fahrzeugen, Warnsignale, Beleuchtung oder Kundeninformation.

Die TSI PRM ist hier einsehbar. 2019 gab es eine Ergänzung zur TSI, welche hier einsehbar ist.

News

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